Guten Tag Herr Breitenstein,
wir
erhalten Beschwerden über Ihr Nutzungsverhalten im Hause Hafenweg 28.
Regelmäßig und auch über längere Zeit läuft in Ihrem Atelier laute
Musik. Dies führt zu Belästigungen Dritter. Nebenbei wirft man Ihnen
vor, dass Sie beschwerende Personen arg angegangen sind. Wir möchten
Sie daher darauf hinweisen, dass die Nutzung der Mietsache Ihrerseits
so zu erfolgen hat, dass Dritte nicht beeinträchtigt oder belästigt
werden, also die Musiklautstärke entsprechend niedrig zu halten.
Freundliche Grüße
Martin W******
ich höre nicht übermässig laute musik, vor allem nicht ausserhalb der dafür vom gesetzgeber geregelten zeiten. da die musik ein integraler bestandteil meiner arbeit als künstler ist und es sich bei den atelierräumen ja definitionsgemäß um räume zu produktion von kunst handelt, sehe ich da eigentlich kein problem. ich finde aber interessant, dass sich irgendwelche denunzianten bei ihnen beschweren. ich bin übrigens niemanden angegangen, sondern habe nur darauf hingewiesen, das nicht nur das ertsellen von kalkulationen in grossraumbüro als arbeit zu definieren ist, sondern auch die produktion von kunst arbeit ist. warum soll kaptitalistische kulturindustrieproduktion der kunstproduktion übergeordnet sein? jedenfalls habe ich nachdem die entsprechenden damen vorstellig wurden, die lautstärke der musik reduziert.
ich hoffe ich konnten ihnen damit helfen
besten gruß
oliver breitenstein
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